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Allgem. Leistungsbedingungen
(kurz AGB genannt)
-Stand 25.05.2018-
1.
Für unsere Leistungen gelten ausdrücklich
nachstehende Bedingungen. Andernfalls sind Sie
schriftlich durch uns anzuerkennen.
2.
Der Auftragnehmer übernimmt die
ordnungsgemäße Durchführung der vom
Auftraggeber übertragenen Arbeiten.
3.
Der Auftraggeber garantiert, dass die
Einsatzfahrzeuge und Mitarbeiter ungehindert und
störungsfrei arbeiten können. Die Zufahrten zu den
einzelnen Arbeitsstätten müssen für einen LKW-
Einsatz geeignet sein. Eventuelle Wartezeiten oder
Fehlfahrten gehen zu Lasten des Auftraggebers.
4.
Als Grundlage für die Berechnung der Leistung gilt
grundsätzlich die aktuelle Preisliste des
Auftragnehmers. Besondere Preisvereinbarungen
müssen schriftlich zwischen den beiden
Vertragspartnern abgeschlossen werden.
Preisabsprachen mit Mitarbeitern sind nicht
bindend.
5.
Zur Auftragserfüllung kann sich der Auftragnehmer
Dritter bedienen (z.B. Subunternehmer).
Beanstandungen sind innerhalb von 2 Tagen nach
beendeter Arbeit schriftlich geltend zu machen. Die
Einbehaltung eines Rechnungsbetrages ist
ausgeschlossen.
Die Zahlung einer Rechnung ist die Voraussetzung
für die Bearbeitung einer Reklamation.
Eine Haftung für Beschädigungen am Rohrsystem
wird nicht übernommen, wenn der Auftragnehmer
das Rohr nicht einsehen kann. Das Risiko solcher
Beschädigungen trägt ausschließlich der
Auftraggeber.
Ein Haftungsausschluss besteht im folgenden für
z.B.:
- Rohrsysteme, die altersbedingt verdeckte
Mängel aufweisen
- Undichtigkeiten, die durch Fehlanschlüsse oder
veraltetes Dichtmaterial bzw. Rohrmaterial
entstehen
- Schäden, die durch fehlerhafte Installation der
Leitungen entstehen.
6.
Der Auftraggeber hat ggf. dafür Sorge zu tragen,
dass gültige und aktuelle Installationspläne,
Verlegepläne oder andere wichtige
Systeminformationen vorliegen, ansonsten kann
der Auftragnehmer keine Garantie übernehmen
und haftet für Schäden und Folgeschäden, die bei
der Ausführung der notwendigen Arbeiten
entstehen können, nicht.
7.
Die Zahlung einer Leistung und / oder
Nebenleistung ist nach Erhalt der Rechnung sofort
und ohne Abzug fällig. Der Auftragnehmer behält
sich die Erstellung von Teilrechnungen bzw.
Zwischenrechnungen vor. Der Ausgleich von
Teilrechnungen oder Zwischenrechnungen ist
Voraussetzung für die weitere Bearbeitung. Bei
Zahlungsverweigerung des Rechnungsempfängers
ist der Auftraggeber der Rechnungsempfänger.
8.
Ist eine angebotene Sanierung aus baulichen und
technischen Gründen nicht durchführbar, kann der
Auftragnehmer vom Auftraggeber nicht verpflichtet
werden, die Sanierung trotzdem durchzuführen.
Der Einbau eines neuen Rohres, oder die Verlegung
einer neuen Leitung in offener Bauweise
ist in diesem Sanierungsangebot nicht enthalten.
Die angebotenen Leistungen sind vorbehaltlich der
technischen Durchführbarkeit
9.
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Kassel.
Der Auftraggeber erkennt mit seiner Unterschrift /
Auftragsbestätigung die Leistungsbedingungen an.